Feuerwerk untem Jahr

Feuerwerksverkauf ist normalerweise nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Mit einer behördlichen Genehmigung ist es jedoch auch unter dem Jahr möglich Feuerwerk der Kategorie 2 zu erwerben.

Wie bekomme ich eine unterjährige Ausnahmeregelung zum Kauf und zur Verwendung von Silvesterfeuerwerk?

Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim dort zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Erläuterung: Für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerkes unterhalb des Jahres gibt es den Weg der „Ausnahmegenehmigung“,  sprich den Kauf und das Verwenden von Silvesterfeuerwerkskörpern der Klasse II/F2. Hier auf der Seite findet sich ein Vordruck für die Ausnahmegenehmigung: eine Übersicht, welches Amt zuständig  sein sollte (wo der Antrag eingereicht werden soll). Bei uns auf der Shop-Seite kann natürlich ebenfalls Silvesterfeuerwerk bestellt werden.

Bestellen kann man immer, geliefert wird termingerecht erst dann, wenn die nötige Ausnahmegenehmigung bei uns eingegangen ist.

Wer unsere Antragsformularvorlage nicht nutzen möchte, sollte an folgende wichtige Angaben im Antrag denken:

  • Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  • Genaue Ortsangabe
  • Verantwortliche Person
  • Dauer
  • Anlass
  • vorhandene Schutzmaßnahmen

Es empfiehlt sich, den Behörden die Sicherheit gut zu präsentieren - also, dass man sich gekümmert und folgendes bedacht hat:

In der Nähe (ca. 200m Umkreis) befinden sich keine brandempfindlichen Gebäude wie Fachwerkhäuser, keine Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime Feuerlöscher sind dabei (mind. 2x 6Kg), zusätzlich ein Eimer Wasser und gegebenenfalls eine Brandschutzdecke. Es ist ein Verbandkasten dabei, am Besten inklusive Material zur Behandlung von Verbrennungen es werden alle unmittelbaren Nachbarn mit einem kurzen Schreiben über das Vorhaben informiert, damit sich keiner überrascht oder gestört fühlt.

Der Abstand zum Publikum beträgt ca. 25 Meter (empfohlenen Schutzabstand laut Angabe auf dem Effekt beachten). Abschussplatz ist beispielsweise ein Feld oder Parkplatz, es ist keine Straße in unmittelbarerer Nähe, keine Autos usw. Auf diese Punkte sollte in einem Begleitschreiben eingegangen werden, denn dann sieht die Behörde, dass man sich Gedanken gemacht hat, die Sicherheit in den Vordergrund stellt und sich verantwortungsvoll mit dem Thema auseinandergesetzt hat!

Ausnahmegenehmigung für die Stadt München: HIER

Für andere Gemeinden muss der Antrag beim zuständigen Rathaus / Gemeinde angefragt werden.

Grundsätzliche Information zum Thema genehmigungsfreie Feuerwerkskörper:
Lichterbilder und wie z. B. der Vulkan Feuersäule Nr. 1, Rauchfackeln, Bengalbränder
sind Artikel der Klasse T1.
Diese Artikel dürfen jederzeit ohne Anmeldung oder Genehmigung von Behörden
bei einer privaten Veranstaltung oder Feier eingesetzt werden, wenn der Eigentümer oder Pächter des
Grundstücks, auf dem diese Feuerwerkskörper angezündet werden, mit der Verwendung einverstanden ist.

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