Feuerwerk unterm Jahr

Feuerwerksverkauf ist normalerweise nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Mit einer behördlichen Genehmigung ist es jedoch auch unter dem Jahr möglich Feuerwerk der Kategorie 2 zu erwerben.

Wie bekomme ich eine unterjährige Ausnahmeregelung zum Kauf und zur Verwendung von Silvesterfeuerwerk?

Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim dort zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Erläuterung: Für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerkes unterhalb des Jahres gibt es den Weg der „Ausnahmegenehmigung“,  sprich den Kauf und das Verwenden von Silvesterfeuerwerkskörpern der Klasse II/F2. Hier auf der Seite findet sich ein Vordruck für die Ausnahmegenehmigung: eine Übersicht, welches Amt zuständig  sein sollte (wo der Antrag eingereicht werden soll). Bei uns auf der Shop-Seite kann natürlich ebenfalls Silvesterfeuerwerk bestellt werden.

Bestellen kann man immer, geliefert wird termingerecht erst dann, wenn die nötige Ausnahmegenehmigung bei uns eingegangen ist.

Ausnahmegenehmigung für die Stadt München: HIER

Für andere Gemeinden muss der Antrag beim zuständigen Rathaus / Gemeinde angefragt werden.

Grundsätzliche Information zum Thema genehmigungsfreie Feuerwerkskörper:
Lichterbilder und wie z. B. der Vulkan Feuersäule Nr. 1, Rauchfackeln, Bengalbränder
sind Artikel der Klasse T1.

Diese Artikel dürfen jederzeit ohne Anmeldung oder Genehmigung von Behörden
bei einer privaten Veranstaltung oder Feier eingesetzt werden, wenn der Eigentümer oder Pächter des
Grundstücks, auf dem diese Feuerwerkskörper angezündet werden, mit der Verwendung einverstanden ist.

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Feuerwerk unterm Jahr

Feuerwerksverkauf ist normalerweise nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Mit einer behördlichen Genehmigung ist es jedoch auch unter dem Jahr möglich Feuerwerk der Kategorie 2 zu erwerben.

Wie bekomme ich eine unterjährige Ausnahmeregelung zum Kauf und zur Verwendung von Silvesterfeuerwerk?

Eine Ausnahmegenehmigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim dort zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Erläuterung: Für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerkes unterhalb des Jahres gibt es den Weg der „Ausnahmegenehmigung“,  sprich den Kauf und das Verwenden von Silvesterfeuerwerkskörpern der Klasse II/F2. Hier auf der Seite findet sich ein Vordruck für die Ausnahmegenehmigung: eine Übersicht, welches Amt zuständig  sein sollte (wo der Antrag eingereicht werden soll). Bei uns auf der Shop-Seite kann natürlich ebenfalls Silvesterfeuerwerk bestellt werden.

Bestellen kann man immer, geliefert wird termingerecht erst dann, wenn die nötige Ausnahmegenehmigung bei uns eingegangen ist.

Ausnahmegenehmigung für die Stadt München: HIER

Für andere Gemeinden muss der Antrag beim zuständigen Rathaus / Gemeinde angefragt werden.

Grundsätzliche Information zum Thema genehmigungsfreie Feuerwerkskörper:
Lichterbilder und wie z. B. der Vulkan Feuersäule Nr. 1, Rauchfackeln, Bengalbränder
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